Miriam de Vries

Dr. phil. Fachpsychologin
für Psychotherapie FSP
Supervisorin und Ausbilderin pca

General-Wille-Strasse 15
CH-8002 Zürich
T 044 202 03 36
kontakt@miriamdevries.ch

Miriam de Vries

Dr. phil. Fachpsychologin
für Psychotherapie FSP
Supervisorin und Ausbilderin pca

General-Wille-Strasse 15
CH-8002 Zürich
T 044 202 03 36
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Als Psychologin und Psychotherapeutin bin ich an die Schweigepflicht gebunden und den Ethischen Richtlinien der pcaSuisse, sowie der Berufsordnung der Föderation Schweizer Psycholog*innen verpflichtet. Informationen an Dritte werden nur nach Absprache mit Ihnen weitergegeben.

In der Regel dauert eine Einzelsitzung 55 Minuten, eine Mehrpersonensitzung 75 Minuten. Die Regelmässigkeit der Termine vereinbaren wir je nach Problemlage und Situation zusammen, sie soll Ihren Bedürfnissen sowie meiner fachlichen Verantwortung Rechnng tragen.

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bitte beachten Sie, dass Termine, welche nicht mindestens  24 Stunden vor der Sitzung abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden können.

Zur Finanzierung einer psychologischen Psychotherapie kommen folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Grundversicherung: Seit dem 1. Juli 2022 kann die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Ich verfüge über die dafür notwendige Zulassung. Die Grundversicherung zahlt ab Erreichen der Franchise 90% der Kosten. Die Anzahl der Sitzungen ist erstmals auf 15 limitiert. Nach einem Informationsaustausch mit der anordnenden ärztlichen Fachperson sind weitere 15 Sitzungen möglich. Danach bedarf es einer Kostengutsprache vom Versicherer, die vorgängig beantragt werden muss.

  • Zusatzversicherung: Mit dem Anordnungsmodell haben einige Krankenkassen die Bedingungen für die Abrechnung der psychologischen Psychotherapie über die Zusatzversicherung geändert. Informieren Sie sich, welche Leistungen Ihre Krankenkasse noch übernimmt, sofern keine ärztliche Anordnung vorliegt.

  • Invalidenversicherung (IV): Bei einer Kostengutsprache der IV werden die Kosten für eine Psychotherapie bis zum vollendeten 20. Lebensjahr getragen (zum Beispiel damit eine Ausbildung abgeschlossen werden kann). Die Kostengutsprache muss vor Beginn der Therapie vorliegen.
  • Selbstzahler(in): Sie können die Kosten für die Psychotherapie selber tragen, wenn Sie dies wünschen und keine Anordnung vorliegt. Im Tarif von CHF 180-190 pro Sitzung sind Vor- und Nachbereitung inklusive.